Kinderhandel in Österreich

Kinderhandel in Österreich

Kinderhandel in Österreich

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Laut Schätzungen von UNICEF werden jährlich rund 1,2 Millionen Kinder Opfer von Menschenhändler/-innen. Auch Österreich ist von dieser schweren Menschenrechtsverletzung als Transit- und Destinationsland insbesondere für gehandelte Frauen
und Kinder betroffen.

Um sicherzustellen, dass Opfer von Kinderhandel jene Unterstützung bekommen, die sie benötigen und die ihnen rechtlich zusteht, ist es wichtig, dass Mitarbeiter/-innen von Polizei, Asyl- und Fremdenbehörden, Kinder- und Jugendhilfe sowie sonstige Berufsgruppen, die mit betroffenen Kindern zu tun haben können, potenzielle Opfer von Kinderhandel identifizieren können.

Dieser Folder soll mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden oder schon Opfer sind, die meist schwierige Identifikation erleichtern. Weiters werden auch Kontakte von Expert/-innen bzw. Organisationen genannt, an die man sich wenden kann.

Definition von Menschenund Kinderhandel
Als Menschen- bzw. Kinderhandel gilt gemäß UN-Menschenhandelsprotokoll1 „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (…) zum Zweck der Ausbeutung“. Dies geschieht zumeist durch „die Androhung oder
Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit“. Vielfach werden Kinder ihren Eltern/ Obsorgeberechtigten einfach „abgekauft“. Bei Kindern handelt es sich auch dann um Menschenhandel, wenn keines der genannten Druckmittel angewandt wurde. Eine allfällige „Einwilligung“ des Kindes oder der Obsorgeberechtigten ist nicht relevant. Österreich hat diese Definition in die nationale Gesetzgebung (§ 104a StGB) übernommen.

 

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