Betroffene von Menschenhandel im Asylkontext Erkennen

Betroffene von Menschenhandel im Asylkontext Erkennen

Betroffene von Menschenhandel im Asylkontext Erkennen

Der KOK beobachtet und benennt kontinuierlich aktuelle Problemstellungen aus der Praxis für Betroffene von Menschenhandel – auch im Kontext von Flucht. Daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen trägt der KOK an relevante Akteure aus Politik und Behörden heran. Das vorliegende Policy Paper beschäftigt sich mit der Identifizierung geflüchteter Betroffener von Menschenhandel. Menschen auf der Flucht sind besonders
gefährdet, Gewalt zu erfahren und ausgebeutet zu werden. Faktoren wie prekäre Unterbringung, eingeschränkte Rechte, Lücken im Unterstützungssystem sowie fehlende Informationen zur eigenen rechtlichen Situation können das Risiko erhöhen, in ausbeuterische Situationen zu gelangen. Die COVID-19-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen verstärken die Vulnerabilität von Geflüchteten und Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung zusätzlich. Quarantänebestimmungen begünstigen die Isolation von Betroffenen. Ermittlungsbehörden führen aufgrund der Einschränkungen weniger Untersuchungen durch. Ebenso der fehlende oder erschwerte Zugang für Fachberatungsstellen (FBS) zu möglichen Betroffenen von Menschenhandel hat gravierende Auswirkungen, da die FBS eine große Rolle bei der Identifikation von Betroffenen von Menschenhandel spielen.

Laut der EU-Aufnahmerichtlinie (AufnRL 2013/33/EU; Art. 12) gehören Betroffene
von Menschenhandel zur Gruppe besonders sch tzbedürftiger Personen. Diese Richtlinie
verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, besonders schutzbedürftige Personen unter
den Geflüchteten im Verlauf des Asylverfahrens möglichst frühzeitig zu erkennen und
ihnen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung ist die grundlegende Voraussetzung für die Gewährung von Schutz und Unterstützung sowie der ihnen zustehenden Rechte. Aber auch die Strafverfolgung der Täter*innen hängt im Wesentlichen von der Identifizierung Betroffener ab, da die Verfahren wegen Menschenhandel und Ausbeutung auf den Personenbeweis, also die Aussage der Betroffenen oder Zeug*innen, angewiesen sind.

 

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