Lagebericht Schlepperei und Menschenhandel 2019

Lagebericht Schlepperei und Menschenhandel 2019

Lagebericht Schlepperei und Menschenhandel 2019

Abgrenzung

Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch oft eine Vermischung der Delikte Schlepperei und Menschenhandel stattfindet, bestehen wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Deliktsformen: Schlepperei ist immer transnational, wobei Menschenhandel auch innerhalb der Landesgrenzen stattfinden kann und somit kein Grenzübertritt erforderlich ist. Bei der Schlepperei steht die Unterstützung bei der illegalen Einreise in ein bestimmtes Zielland im Vordergrund. Beim Menschenhandel liegt der Fokus klar auf der Ausbeutung eines Menschen verbunden mit Zwang, ähnlich der Sklaverei. Personen, die Dienste von Schlepperbanden für die Umgehung von Grenzkontrollen in Anspruch nehmen, tun dies aus eigenem Willen.

Fest steht: Schlepperkriminalität und Menschenhandel, unerlaubte Einreisen und Aufenthalt sowie Asylmissbrauch, Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit bleiben aufgrund der Folgen, insbesondere der hohen finanziellen Belastungen für das Gemeinwesen, ein bedeutsames Deliktfeld. Die organisierte Schlepperkriminalität als auch der Menschenhandel sind eng verzahnt mit anderen Deliktsformen, wie zum Beispiel Dokumentenfälschung, Prostitution, Suchtmittelhandel, Korruption und bedingt zwangsweise eine massive Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Bekämpfung dieser Delikte muss daher verstärkt von einem behördenübergreifenden multidisziplinären Ansatz ausgehen und sich nicht auf das Kerndelikt allein beschränken. Besonders wichtig sind neben der Repression auch die Implementierung und Intensivierung präventivpolizeilicher Maßnahmen in den Transit- und Herkunftsländern, um unerlaubte Einreisen und Schleppungen bereits im Vorfeld zu verhindern.

 

Einleitung

Der Lagebericht Schlepperei und Menschenhandel 2019 soll den Bedarfsträgern des Bundesministeriums für Inneres (BMI) einen fundierten Gesamtüberblick über die organisierte Schlepperei beziehungsweise die illegale Migration geben und somit einen Beitrag zur strategischen Entscheidungsfindung liefern. Der Jahresbericht basiert primär auf Daten aus dem Lagebericht illegale Migration des Bundeskriminalamtes (BK), aus deren eigenen oder in Kooperation mit den Landeskriminalämtern (LKA) und ausländischen Dienststellen geführten Amtshandlungen sowie aus Auswertungen unterschiedlicher Quellen und Erkenntnisse. Der Bericht gliedert sich im Wesentlichen in einen Berichts- und in einen Statistikteil.

 

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